Liebe Leserin, lieber Leser,
als das Bundeskabinett im Februar 2021 den Entwurf für das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) vorstellte, ging es Ihnen sicherlich ähnlich wie mir:
Schon wieder ein neues Gesetz, bei dem niemand versteht, welche Konsequenzen es konkret für die Unternehmen hat!
Hinzu kommt:
Sie als Datenschutzbeauftragter müssen sich nicht nur ständig mit neuen Gesetzen wie dem TTDSG befassen und die Regelungen in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Nein, oft existieren noch nicht einmal Übergangsfristen!
So auch beim TTDSG, das am 01.12.2021 übergangslos in Kraft trat …
Das bedeutet für Sie, dass Sie das neue Gesetz auch in Ihrem Betrieb zum Thema machen müssen und alle betroffenen Abteilungen informieren und bei Anpassungsbedarf als Berater zur Seite stehen müssen.
Andreas Würtz
Rechtsanwalt und Chefredakteur von „Datenschutz aktuell"
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- und die Umsetzungsempfehlung direkt mitliefert
…und Sie somit kurz und knackig durch die Gesetzesänderung führt.
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– auch dann, wenn Chefs und Kollegen sich querstellen.
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Ich freue mich auf Sie!
Herzlichst, Ihr
Andreas Würtz
Rechtsanwalt und Chefredakteur von „Datenschutz aktuell“
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