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Betriebsprüfungs-SchutzpaketBDSG-Novelle: Sichern Sie sich und Ihren Betrieb im Datenschutz ab

 

Gratis-Download-Aktion:
Mit dem 99-teiligen
Präventionskit zur BDSG-Novelle

finden Sie schnell und einfach die Lücken im Datenschutz und überzeugen Chef und Mitarbeiter von Ihren Maßnahmen.

Und Sie haben wichtige Vorlagen für Ihre Arbeit als Datenschutzbeauftragter zum Sofort-Einsatz griffbereit.

Inhalt:

 

Sie bekommen es jetzt sofort GRATIS als PDF zum Download, wenn Sie hier klicken:

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Diese 99 Urteile, Tipps und fertig zu übernehmenden Betriebsvereinbarungen lassen keine Frage offen. Darunter sind unter anderem:

Die 23 wichtigsten Urteile im Datenschutz und ihre Konsequenzen für Ihr Unternehmen:

Muster-VorlageWas die Richter als „verhältnismäßig“ einstufen. Welche Auskunftsrechte sie den Behörden einräumen. Und welche Fallen bei der Internetpräsenz drohen. Nutzen Sie diese praktische Arbeitshilfe, um Ihr Unternehmen jetzt noch kompetenter zu beraten. Beispiele:

  • Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung muss verhältnismäßig sein (Bundesarbeitsgericht am 26.8.2008)
  • Datennutzung für Werbezwecke: Der BGH legt fest, wann„Opt-in“ sein muss und wann„Opt-out“ sein darf (Urteil vom 16.7.2008).
  • Trotz Auskunftsanspruchs von Betroffenen: Steuerbehörden müssen nicht alle Informationen offenbaren (Bundesverfassungsgericht am 10.3.2008)
  • „Ehrlich währt am längsten“ – Sich gegen Abmahner wehren kann sich für Ihr Unternehmen lohnen (LG Oldenburg, Urteil vom 24.5.2007)
  • Eine unwirksame Einwilligung bewirkt 30.000 € Schadensersatz (LG München, Urteil vom 20.3.2008)

Die 15 meist genutzten Checklisten im Datenschutz:

InformationsbroschüreDieser Spezialreport „Die 15 meist genutzten Checklisten im Datenschutz“ hilft Ihnen bei den wichtigsten Herausforderungen rund um das Thema Datenschutz. Sie brauchen einfach nur noch eine Checkliste abzuhaken und schon haben Sie das Thema wieder vom Tisch. Beispiele:

  • Heraus mit den Daten: Prüfen Sie, ob personenbezogene Daten richtig erhoben werden
  • Zahltag – So kommt die Gehaltsabrechnung rechtskonform beim Mitarbeiter an
  • Mit dieser Checkliste übersehen Sie keinen wichtigen Punkt bei Online-Bewerbungen
  • So gestalten Sie datenschutzkonforme Systemprotokolle
  • 23 Praxis-Fragen zum sicheren Umgang mit E-Mails
  • 11 Praxis-Tipps, wie Sie ein Passwort richtig gebrauchen
  • Einwilligungserklärung für E-Mail-Werbung auf dem schriftlichen Weg
  • Anforderung an Ihre Datenschutzerklärung im Internet
  • Der 5-Minuten-Schnelltest für Ihren Internetauftritt
  • Die 5 goldenen Regeln bei telefonischen Anfragen durch Behörden 10 Voraussetzungen zur Videoüberwachung

47 anwaltsgeprüfte Muster-Verträge, Verpflichtungserklärungen, Betriebsvereinbarungen und Vorlagen

7 unwiederlegbare ArgumenteMit diesem sonst nirgends erhältlichen Komplett-Paket stellen Sie sicher, dass die Datenschutzvorschriften in Ihrem Unternehmen 100%ig korrekt eingehalten werden. Sie schalten damit Ärger, Prüfungsstreß und lange Diskussionen mit den Prüfern der Aufsichtsbehörden so weit wie möglich aus. Diese Sammlung enthält unter anderem diese Vorlagen:

  • Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Mustertext für die Bestellung des Datenschutzbeauftragten
  • Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
  • Betriebsvereinbarung zur Fernwartung
  • Betriebsvereinbarung Telearbeit
  • Vorlagen für E-Mail-Signaturen (EHUG)
  • Muster für eine rechtssichere Einwilligungserklärung in E-Mail-Werbung
  • Mustervertrag zur Entsorgung von Datenmaterial
  • Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis für Mitarbeiter
  • Vorabkontrolle: Mustergliederung
  • Mustervertrag zur Fernwartung
  • Und und und

Sie erhalten dieses sonst nirgends erhältliche Set, die 23 wichtigsten Urteile im Datenschutz, die 15 meist genutzten Checklisten und die 47 Muster-Vorlagen jetzt sofort GRATIS als PDF, wenn Sie auf diesen Link klicken:

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Bekommen Sie als Datenschutzbeauftragter die Anerkennung, die Ihnen zusteht?

Wir Datenschutzbeauftragte sitzen nur zu oft „zwischen den Stühlen“ ...

Zum einen haben wir ständig den Gesetzgeber im Nacken.

Als nächstes die Aufsichtsbehörden.

Und dann noch die Geschäftsführung, die den Sinn unserer Tätigkeit manchmal nicht einsieht.

Doch es gibt einen Ausweg ...

 

Friederike Becker-Lerchner

Von: Axel Saffran, Datenschutz-Experte

Sehr geehrter Datenschutzbeauftragter,

wenn es Ihnen so geht wie den meisten Datenschutzbeauftragten, dann trifft wahrscheinlich Folgendes auf Sie zu:

Sie sind vermutlich zum Datenschutz gekommen „wie die Jungfrau zum Kind“. Ein kurzes Gespräch mit der Geschäftsleitung, und plötzlich hatten Sie neue Aufgaben.

Neben Ihrem normalen Arbeitspensum, wohlgemerkt! Und mit einem Mal sahen Sie sich mit ganz neuen Problemen konfrontiert, z. B. diesem:

Da will Ihr Arbeitgeber Fotos der Mitarbeiter auf die Webseite stellen oder in der Unternehmensbroschüre abbilden. Nach dem Motto:

„Ist doch toll, wenn man weiß, mit wem man telefoniert!".
Dass das datenschutzrechtlich mehr als heikel ist, bedenkt er dabei zunächst nicht ...

Aus eigener Erfahrung weiß ich: In solchen Fällen ist es ein schweres Stück Arbeit, den Arbeitgeber vom Gegenteil zu überzeugen.

Oft fühlt man sich dabei so, als wären einem die Hände gebunden. Denn leider hat man ja kein Weisungsrecht!

Einerseits will die Geschäftsführung einen einwandfrei funktionierenden Datenschutz („Dafür haben wir Sie doch!“). Andererseits muss der Aufwand dafür gering bleiben – und kosten darf er schon mal gar nichts!

Oft fehlt einfach das Bewusstsein dafür, wie wichtig der Datenschutz im Betriebsalltag ist. Oder der Arbeitgeber sieht erst einmal nur die Vorteile wie in dem Beispiel oben ... ohne die datenschutzrechtlichen Konsequenzen zu bedenken.

Doch wer hat hinterher den Ärger am Hals, wenn die Aufsichtsbehörde mit einer Prüfung droht oder Beschwerden an Ihr Unternehmen schickt? Sie natürlich!

 

Kommt Ihnen das bekannt vor?
Dann habe ich heute eine gute
Nachricht für Sie:

Wegen diesem schwierigen „Spagat“ habe ich mir überlegt, wie ich Ihnen helfen kann, aus diesem Dilemma herauszukommen.

Aus diesem Grund haben wir den Informationsdienst „Datenschutz aktuell“ ins Leben gerufen. Das Besondere an „Datenschutz aktuell“ ist:

Dieser Informationsdienst ist speziell für Datenschutzbeauftragte konzipiert, die das Thema Datenschutz neben ihrer normalen Arbeit mit erledigen müssen. Und darum wenig Zeit haben, sich andauernd mit dem Thema zu beschäftigen.

Geht es Ihnen auch so?

Dann sollten Sie sich GRATIS und ohne Risiko heute noch eine Test-Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ kommen lassen. Hier klicken!

„Datenschutz aktuell“ hilft Ihnen mit Checklisten, Praxis-Beispielen, fertig zu übernehmenden Musterbriefen, Arbeitshilfen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen bei praktisch jedem Problem rund um das Thema Datenschutz.

Sie brauchen einfach nur noch eine Checkliste abzuhaken, einen Musterbrief zu übernehmen ... und schon haben Sie das Thema wieder vom Tisch.

Egal, ob zum Beispiel Vorabkontrolle, Verfahrensverzeichnis, Videoüberwachung, E-Mail-Weiterleitung, Austausch von Kundendaten, Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten, Anfragen beantworten, Schulungen durchführen:

Sie können mit „Datenschutz aktuell“ viel souveräner argumentieren und belegen:

„Das ist einfach Gesetz!“

Vielleicht haben auch Sie schon einmal die Erfahrung gemacht, dass dem Papier eher geglaubt wird als dem Datenschützer. Mit „Datenschutz aktuell“ drehen Sie den Spieß um und nutzen genau das aus!

 

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Sie können mit „Datenschutz aktuell“ gegenüber der Geschäftsleitung demonstrieren, dass Sie praxisnah arbeiten und die Rechtslage genau kennen. Auch wenn Sie nicht Jura studiert haben. Die entsprechenden Gesetzes-Fundstellen bekommen Sie neben den Arbeitshilfen und Hintergrund-Informationen gleich mitgeliefert.

Ich lade Sie deshalb heute ein, eine Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ völlig kostenlos und ohne Risiko für volle 30 Tage in Ihrem persönlichen Arbeitsalltag auf Herz und Nieren zu prüfen.

 

Welche dieser Datenschutz-Fragen möchten Sie künftig in wenigen Minuten wieder vom Tisch haben?

 

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  • note1 E-Mails weiterleiten: Wann welche Daten in der Absender-Email vorher unbedingt gelöscht werden müssen
  • Sie wollen die Verschlüsselung personenbezogener Daten mit einem Lieferanten abklären. Dabei stellt sich heraus: Er hat gar keinen Datenschutzbeauftragten ... und scheint das Thema auf die leichte Schulter zu nehmen! Wie stellen Sie sicher, dass nicht Sie am Ende haften müssen?
  • Video-Überwachung von Verkaufsräumen: Von § 6b BDSG werden nur öffentlich zugängliche Bereiche erfasst. Doch das sind, gerade wenn es um den Kundenbereich geht, mehr Flächen, als manche denken ...
    Zudem dürfen Sie die Videodaten nicht beliebig lange speichern. Wir sagen Ihnen, wie Sie hier rechtlich auf der richtigen Seite sind
  • Impressum laut § 5 Telemediengesetz: So machen Sie Ihr Webseiten-Impressum abmahnsicher
  • Austausch von Kundendaten: Welcher Hinweis nach § 28 Abs. 4 Satz 2 BDSG zwingend vorgeschrieben ist, damit Sie von zu Werbezwecken angeschriebenen Kunden anderer Unternehmen nicht abgemahnt werden
  • So motivieren Sie Ihre Kollegen für das Thema Datenschutz: Nichts ist schlimmer als Mitarbeitern Dinge vermitteln zu wollen, mit denen sie in ihrer täglichen Arbeit nichts anfangen können. Welche Praxis-Kniffe sich bewährt haben, um eine interessante Weiterbildungs-Schulung zum Thema Datenschutz zu veranstalten
  • Fertig-Muster: übernehmen Sie einfach diese komplett vorformulierten Betriebsvereinbarungen — und sichern Sie sich und Ihre Position als Datenschutzbeauftragter 100 % rechtssicher ab
  • Auftragsdatenverarbeitung: was Sie mit externen Dienstleistern (z. B. bei externer Gehaltsabrechnung durch einen Steuerberater) im Vertrag unbedingt regeln sollten. Nur so schließen Sie spätere Probleme bei Übertragung, Verschlüsselung, Löschung und Verarbeitung der Daten aus
  • Licht im Paragrafen-Dschungel: Das sind Ihre Rechte als Datenschutzbeauftragter
  • Ihr Geschäftsführer gibt Ihnen beim Datenschutz dauernd Anweisungen? Das darf er laut § 4f Abs. 3 Satz 2 BDSG oft gar nicht! Wir sagen Ihnen, wie Sie taktisch richtig reagieren und Ihre Rechte selbstsicher durchsetzen
  • Besonderer Kündigungsschutz: Als Datenschutzbeauftragter sind Sie nicht ohne weiteres kündbar. Klipp und klar: Welche Rechte Sie haben
  • Welche Arbeitsmaterialien und Ausstattungen (Personal, Sach- und finanzielle Mittel) Ihnen Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss
  • Mitarbeiter-Umfragen: welche Daten bei der Erhebung unbedingt (!) anonymisiert werden müssen

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  • Phishing: So bewahren Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden durch „Passwort-Klau“. Inklusive Fertig-Formular für ein Mitarbeiter-Rundschreiben, mit dem Sie dieses Thema in wenigen Minuten erledigt haben!
  • Telemediengesetz: Ihr Unternehmen bietet einen E-Mail-Newsletter an. Welche Angaben bereits in der Absenderadresse sowie der Kopf- und Betreffzeile sofort erkennbar sein müssen
  • Gewinnspiele, Bonusprogramme und andere Kundengewinnungs-Maßnahmen: Für CRM und Scoring eine Goldgrube, um an personenbezogene Daten neuer Kunden zu kommen. Wie Sie diesen Kollegen klar machen, warum diese Ideen aus datenschutzrechtlichen Gründen so nicht umsetzbar sind.
    Und zwar ohne dabei als Bremser oder Störer anzuecken. Inklusive Checkliste „Personenbezogene Daten: richtige Erhebung“. Sie werden sehen, dass Sie Ihren Standpunkt mit dieser Checkliste viel leichter verteidigen können!
  • In welchen Fällen der Betriebsrat bei Datenschutz und Datensicherheit am Arbeitsplatz mitbestimmen darf — und in welchen nicht
  • So dokumentieren Sie die Wichtigkeit Ihrer Tätigkeit gegenüber der Geschäftsleitung: Lesen Sie in „Datenschutz aktuell“, wie Sie mit einem einzigen Blatt Papier Kompetenz und Engagement demonstrieren

Sehen Sie hier, wie sich die Datenschutzbeauftragte Sabine Herfort aus Hamburg mit „Datenschutz aktuell“ den Arbeitsalltag leichter macht:

(Klicken Sie einfach auf "play", um das Video zu starten):

Für diesen Inhalt ist der Macromedia Flash Player 8 erforderlich.
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Falls das Video nicht wiedergegeben wird, klicken Sie hier für die Audio-Version:

 

Machen Sie es ab jetzt genauso!
Hier sind gleich 9 Gründe, warum Sie
„Datenschutz aktuell“ jetzt GRATIS testen sollten:

 

  • Sie sparen sich lange Sucherei: Mit fertigen Praxistipps, Checklisten, Musterbriefen und Arbeitshilfen schaffen Sie sich die Probleme schnell wieder vom Hals
  • Sie können jederzeit ruhig schlafen: Sie kennen sämtliche Fallstricke der umfangreichen deutschen Datenschutz-Gesetzgebung... und wissen auch, wie Sie sich richtig absichern
  • Sie erfahren kurz und bündig, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen müssen: Ganz besonders in den Fällen, wenn sich die Gesetzgebung und die Meinung Ihrer Unternehmensleitung (oder der Aufsichtsbehörde) nicht decken
  • Sie sparen sich eine Menge Zeit, Ärger, Schäden oder sogar Geldbußen. Denn mit „Datenschutz aktuell“ können Sie jederzeit schriftlich belegen, dass Sie eine rechtlich vertretbare Lösung gefunden haben!
  • Klipp und klar: Ihre Rechte laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zeigen Sie sie Ihrem Arbeitgeber schwarz auf weiß — und dokumentieren Sie damit: So ist es rechtlich korrekt!
  • Sie können rechtssicher argumentieren: z.B. Erläuterungen zu wichtigen Teilbereichen von Gesetzen; Urteile mit großen Auswirkungen; Pläne des Gesetzgebers ...
  • Sie machen sich Ihren Arbeitsalltag als Datenschutzbeauftragter einfacher: z.B. mit fertig vorgegebenen Fallbeispielen zur Orientierung, Organisations-Methoden und praktischen Arbeitsmitteln für den Alltag ...
  • Sie bekommen in der Praxis 1:1 umsetzbare Lösungen. Denn jeder Beitrag in „Datenschutz aktuell“ wird von versierten Datenschutz-Experten verfasst
  • Sie setzen den Datenschutz im Betrieb rechtssicher durch ... auch ohne Weisungsrecht: wir geben Ihnen Profi-Tipps an die Hand, wie Sie sich selber stärker in Projekte einbinden und das Thema Datenschutz im Unternehmen besser „vermarkten“ können

Wollen Sie wirklich auf diese Vorteile verzichten? Unter uns gesagt: Ich hätte in meiner Anfangszeit viel dafür gegeben, hätte ich damals eine solche Arbeitshilfe gehabt. Ja, ich bin mir 100%ig sicher:

Wenn Sie mit „Datenschutz aktuell“ auch nur ein Problem lösen können, werden Sie bald nicht mehr darauf verzichten wollen. Und Sie haben nichts zu verlieren:

Denn bevor Sie sich für „Datenschutz aktuell“ entscheiden, testen Sie erst einmal eine kostenlose Test-Ausgabe volle 30 Tage auf Ihrem eigenen Schreibtisch. Urteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht?

Lassen Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse heute noch eine Probe-Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ kommen. Klicken Sie einfach auf diesen Button:

 

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Und wie versprochen: Als Dankeschön für Ihren Gratis-Test erhalten Sie das Präventionskit für Datenschutzbeuftragte.

Was nichts kostet, ist nichts wert? Falsch , denn Sie erhalten diese wertvollen Geschenke

  • die 23 wichtigsten Urteile im Datenschutz
  • die 10 häufigsten Datenschutz-Fehler von Mitarbeitern
  • Die 15 meist genutzten Checklisten im Datenschutz, mit denen Sie Ihren Betrieb Datenschutz-sicher machen.
  • die 47 Vorlagen und Muster
  • das 5-teilige Internet-Toolkit
  • sowie den Leitfaden "Der betriebliche Datenschutzbeauftragte"
  • etc.

deshalb, weil ich überzeugt bin, dass Sie auf „Datenschutz aktuell“ nicht mehr verzichten möchten. Probieren Sie’s aus – Sie und Ihr Unternehmen können nur gewinnen!

Weitere Vorlagen, Checklisten und Muster finden Sie übrigens in unserer Online-Datenbank. Dieser Service steht Ihnen bereits in Ihrem Test-Zeitraum zur Verfügung. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie mit der Gratis-Ausgabe von "Datenschutz aktuell".

kastenAußerdem können Sie mir in der Redaktionssprechstunde Ihre individuellen Fragen stellen, und erhalten garantiert eine Antwort.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Mit freundlichen Grüßen

Axel Saffran

Axel Saffran, Datenschutz-Experte

 

P.S.: Sie üben die Funktion des Datenschutzbeauftragten nur neben Ihrer normalen Tätigkeit aus und haben für die damit verbunden Pflichten nur wenig Zeit? „Datenschutz aktuell“ ist genau dafür gemacht! Testen Sie es jetzt volle 30 Tage auf meine Kosten!

P.P.S.: Auch kleinen und mittelständischen Betrieben drohen bei Nichterfüllung des Datenschutzes hohe Geldbußen von bis zu 250.000,00 €. Wollen Sie dieses Risiko wirklich eingehen?

Schützen Sie sich davor mit „Datenschutz aktuell“. Sobald sich Änderungen ergeben, sobald dem Gesetzgeber wieder einmal eine „Gesetzes-Innovation“ zum Thema Datenschutz einfällt ... sind Sie informiert. Und können Ihre Pflichten und Vorgaben sofort erfüllen.

 

Mit diesen 5 Geschenken machen Sie sich Ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter jetzt viel einfacher:

„Urteilsdienst für den Betriebsrat“1. Gratis-Test:

Ich erhalte die aktuelle Ausgabe kostenlos. Wenn ich mich innerhalb der Ansichtszeit nicht anders entscheide, beziehe ich „Datenschutz aktuell“ regelmäßig (für günstige 19,95 € je Ausgabe + 1,50 € Porto zzgl. MwSt).

71-teiliges Betriebsrats-Praxis-Kit2. Das 99-teilige Präventionskit für Datenschutzbeauftragte:

inklusive:

  • die 23 wichtigsten Datenschutz-Urteile
  • die 15 meist genutzten Checklisten im Datenschutz
  • der Leitfaden "Der betriebliche Datenschutzbeauftragte"
  • 47 anwaltsgeprüfte Muster-Verträge
  • das 5-teilige Internet-Toolkit
  • sowie die wichtigsten Gesetzestexte als PDF: BDSG, TMG, TKG & Co.

7 x 24 Stunden per E-Mail oder Fax erreichbar3. Redaktionssprechstunde inklusive: 7 x 24 Stunden per E-Mail oder Fax erreichbar

Ich habe das Recht, mich mit meinen individuellen Problemen rund um das Thema Datenschutz an die Redaktion zu wenden.

Hier werden meine Probleme ernst genommen und ich erhalte garantiert eine Antwort.

Download-Bereich4. Download-Bereich: alle Arbeitshilfen zum Download

Im Exklusivbereich auf der Produktseite kann ich mir nützliche Arbeitshilfen der aktuellen Ausgabe im praktischen Word-Format herunterladen. So erspare ich mir lästiges Abtippen.

PLUS als Extra-Bonus: Auch die Arbeitshilfen, Checklisten, Musterbriefe
und Vorlagen aller bereits erschienenen Artikel kann ich uneingeschränkt nutzen!

Download-Bereich5. Wöchentliches E-Mail-Update

Alle aktuellen Änderungen erhalte ich ganz bequem per E-Mail. Kurz & kompakt werde ich darüber informiert, was aktuell für mich als Datenschutzbeauftragten von Bedeutung ist.

Ihre persönliche Test-Anforderung

100% Vertrauensgarantie für meinen Gratis-Test!

Ja, ich möchte jetzt am kostenlosen 30-Tage-Gratis-Test teilnehmen und „Datenschutz aktuell“ kennen lernen.

Bitte senden Sie mir deshalb die neueste Ausgabe von „Datenschutz aktuell“, die ich auf jeden Fall behalten darf, umgehend zu. Wenn ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Fax oder E-Mail genügt), erhalte ich 16-mal pro Jahr die neueste Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ für nur 19,95 € zzgl. 1,50 € Porto und MwSt. pro Ausgabe. So bin ich immer auf dem aktuellen Stand. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist jederzeit zum Ende eines Bezugsjahres möglich. Über ganz akute Neuregelungen werde ich zudem bequem per E-Mail informiert. Hierzu erhalte ich eine gesonderte Bestätigungs-E-Mail.

Und wie versprochen: Mein GRATIS-Geschenk erhalte ich sofort nach dem Absenden dieser Testanforderung zum Sofort-Download auf meinen PC.

1. Ausgabe GRATIS zum 30-Tage-Testen. Diese Ausgabe dürfen Sie auf jeden Fall behalten.
Danach 16 Ausgaben im Jahr zu je 19,95 € zzgl. Versandkosten und MwSt.
GRATIS-Willkommensgeschenk zum Sofort-Download
Der Bezug gilt für ein Jahr, eine Kündigung dieser Vereinbarung ist zum Ende eines Bezugsjahres möglich.
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