Liebe Leserin, lieber Leser, haben auch Sie es satt, wegen jeder Kleinigkeit im Impressum gleich eine Abmahnung zu riskieren? Und sich von einem findigen Abmahnverein oberlehrerhaft sagen lassen zu müssen, was Sie gefälligst zu tun oder zu unterlassen haben (gegen Zwangshonorar versteht sich)? Dann kommt hier die vielleicht wichtigste Nachricht für Sie als betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Endlich! Hier ist Ihr Anti-Abmahnungs-1x1 für rechtssicher gestaltete Webseiten und E-Mail-Mailings: Für genau solche heiklen, teuren Fälle habe ich Ihnen eine sofort übernehmbare Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt, die Sie bei der nächsten Abmahnwelle immer noch ruhig schlafen lässt! Klicken Sie hier, um Ihr persönliches GRATIS-Exemplar jetzt sofort als PDF herunterzuladen! Sie brauchen diese Schritt-für-Schritt-Anleitung DRINGEND. Und zwar heute noch. Aus folgendem Grund: |  | SOFORT-DOWNLOAD per PDF: Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung machen Sie Ihre Webseite ab sofort TMG- und TKG-sicher: | Mit den praxiserprobten Muster-Erklärungen und der Checkliste Informationspflicht gelangen Sie Schritt für Schritt zum abmahnsicheren Internetauftritt. Jetzt anfordern! Klicken Sie einfach auf diesen Link:  |  | | Wenn z. B. in einer Ihrer Werbe-E-Mails der Absender nicht klar erkennbar ist, dann ... ... kann es passieren, dass Sie plötzlich, von einem Tag auf den nächsten, als SPAM-Versender verdächtigt werden! Wird Ihnen an diesem Beispiel deutlich, dass Sie ohne rechtssicher ausformuliertes Impressum sogar Ihre komplette Existenz gefährden können? Lassen Sie es nicht so weit kommen. Ich zeige Ihnen gleich, wie Sie aus diesem Dilemma ohne großen Aufwand heil herauskommen. Sie stimmen mir sicher zu, wenn ich sage, dass Datenschutz eine der komplexesten Bereiche ist, die man sich vorstellen kann. Kaum woanders ändern sich die Dinge dermaßen rasant. Schon allein deswegen ist regelmäßiges Auf-dem-neuesten-Stand-bleiben oberstes Gebot. Lesen Sie hier, wie Sie diese Mühe auf ein Minimum reduzieren ... Wenn es Ihnen so geht wie den meisten Datenschutzbeauftragten, dann trifft wahrscheinlich Folgendes auf Sie zu: Sie sind vermutlich zum Datenschutz gekommen „wie die Jungfrau zum Kind“. Ein kurzes Gespräch mit der Geschäftsleitung, und plötzlich hatten Sie neue Aufgaben. Neben Ihrem normalen Arbeitspensum, wohlgemerkt! Und mit einem Mal sahen Sie sich mit ganz neuen Problemen konfrontiert, z. B. diesem: Da will Ihr Arbeitgeber Fotos der Mitarbeiter auf die Webseite stellen oder in der Unternehmensbroschüre abbilden. Nach dem Motto: „Ist doch toll, wenn man weiß, mit wem man telefoniert!". Dass das datenschutzrechtlich mehr als heikel ist, bedenkt er dabei zunächst nicht ... Aus eigener Erfahrung weiß ich: In solchen Fällen ist es ein schweres Stück Arbeit, den Arbeitgeber vom Gegenteil zu überzeugen. Oft fühlt man sich dabei so, als wären einem die Hände gebunden. Denn leider hat man ja kein Weisungsrecht! Einerseits will die Geschäftsführung einen einwandfrei funktionierenden Datenschutz („Dafür haben wir Sie doch!“). Andererseits muss der Aufwand dafür gering bleiben – und kosten darf er schon mal gar nichts! Oft fehlt einfach das Bewusstsein dafür, wie wichtig der Datenschutz im Betriebsalltag ist. Oder der Arbeitgeber sieht erst einmal nur die Vorteile wie in dem Beispiel oben ... ohne die datenschutzrechtlichen Konsequenzen zu bedenken. Doch wer hat hinterher den Ärger am Hals, wenn die Aufsichtsbehörde mit einer Prüfung droht oder Beschwerden an Ihr Unternehmen schickt? Sie natürlich! Kommt Ihnen das bekannt vor? Dann habe ich heute eine gute Nachricht für Sie: Wegen diesem schwierigen „Spagat“ habe ich mir überlegt, wie ich Ihnen helfen kann, aus diesem Dilemma herauszukommen. Aus diesem Grund haben wir den Informationsdienst „Datenschutz aktuell“ ins Leben gerufen. Das Besondere an „Datenschutz aktuell“ ist: Dieser Informationsdienst ist speziell für Datenschutzbeauftragte konzipiert, die das Thema Datenschutz neben ihrer normalen Arbeit mit erledigen müssen. Und darum wenig Zeit haben, sich andauernd mit dem Thema zu beschäftigen. Geht es Ihnen auch so? „Datenschutz aktuell“ hilft Ihnen mit Checklisten, Praxis-Beispielen, fertig zu übernehmenden Musterbriefen, Arbeitshilfen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen bei praktisch jedem Problem rund um das Thema Datenschutz. Sie brauchen einfach nur noch eine Checkliste abzuhaken, einen Musterbrief zu übernehmen ... und schon haben Sie das Thema wieder vom Tisch. Egal, ob zum Beispiel Vorabkontrolle, Verfahrensverzeichnis, Videoüberwachung, E-Mail-Weiterleitung, Austausch von Kundendaten, Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten, Anfragen beantworten, Schulungen durchführen: Vielleicht haben auch Sie schon einmal die Erfahrung gemacht, dass dem Papier eher geglaubt wird als dem Datenschützer. Mit „Datenschutz aktuell“ drehen Sie den Spieß um und nutzen genau das aus! Sie können mit „Datenschutz aktuell“ gegenüber der Geschäftsleitung demonstrieren, dass Sie praxisnah arbeiten und die Rechtslage genau kennen. Auch wenn Sie nicht Jura studiert haben. Die entsprechenden Gesetzes-Fundstellen bekommen Sie neben den Arbeitshilfen und Hintergrund-Informationen gleich mitgeliefert. Ich lade Sie deshalb heute ein, eine Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ völlig kostenlos und ohne Risiko für volle 30 Tage in Ihrem persönlichen Arbeitsalltag auf Herz und Nieren zu prüfen. Welche dieser Datenschutz-Fragen möchten Sie künftig in wenigen Minuten wieder vom Tisch haben? - E-Mails weiterleiten: Wann welche Daten in der Absender-E-Mail vorher unbedingt gelöscht werden müssen
| - Sie wollen die Verschlüsselung personenbezogener Daten mit einem Lieferanten abklären. Dabei stellt sich heraus: Er hat gar keinen Datenschutzbeauftragten ... und scheint das Thema auf die leichte Schulter zu nehmen! Wie stellen Sie sicher, dass nicht Sie am Ende haften müssen?
- Video-Überwachung von Verkaufsräumen: Von § 6b BDSG werden nur öffentlich zugängliche Bereiche erfasst. Doch das sind, gerade wenn es um den Kundenbereich geht, mehr Flächen, als manche denken ...
Zudem dürfen Sie die Videodaten nicht beliebig lange speichern. Wir sagen Ihnen, wie Sie hier rechtlich auf der richtigen Seite sind - Impressum laut § 5 Telemediengesetz: So machen Sie Ihr Webseiten-Impressum abmahnsicher
|  | - Austausch von Kundendaten: Welcher Hinweis nach § 28 Abs. 4 Satz 2 BDSG zwingend vorgeschrieben ist, damit Sie von zu Werbezwecken angeschriebenen Kunden anderer Unternehmen nicht abgemahnt werden
- So motivieren Sie Ihre Kollegen für das Thema Datenschutz: Nichts ist schlimmer als Mitarbeitern Dinge vermitteln zu wollen, mit denen sie in ihrer täglichen Arbeit nichts anfangen können. Welche Praxis-Kniffe sich bewährt haben, um eine interessante Weiterbildungs-Schulung zum Thema Datenschutz zu veranstalten
- Fertig-Muster: Übernehmen Sie einfach diese komplett vorformulierten Betriebsvereinbarungen — und sichern Sie sich und Ihre Position als Datenschutzbeauftragter 100 % rechtssicher ab
- Auftragsdatenverarbeitung: Was Sie mit externen Dienstleistern (z. B. bei externer Gehaltsabrechnung durch einen Steuerberater) im Vertrag unbedingt regeln sollten. Nur so schließen Sie spätere Probleme bei Übertragung, Verschlüsselung, Löschung und Verarbeitung der Daten aus
- Licht im Paragrafen-Dschungel: Das sind Ihre Rechte als Datenschutzbeauftragter
- Ihr Geschäftsführer gibt Ihnen beim Datenschutz dauernd Anweisungen? Das darf er laut § 4f Abs. 3 Satz 2 BDSG oft gar nicht! Wir sagen Ihnen, wie Sie taktisch richtig reagieren und Ihre Rechte selbstsicher durchsetzen
- Besonderer Kündigungsschutz: Als Datenschutzbeauftragter sind Sie nicht ohne weiteres kündbar. Klipp und klar: Welche Rechte Sie haben
- Welche Arbeitsmaterialien und Ausstattungen (Personal, Sach- und finanzielle Mittel) Ihnen Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss
- Mitarbeiter-Umfragen: Welche Daten bei der Erhebung unbedingt (!) anonymisiert werden müssen
 | - Phishing: So bewahren Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden durch „Passwort-Klau“. Inklusive Fertig-Formular für ein Mitarbeiter-Rundschreiben, mit dem Sie dieses Thema in wenigen Minuten erledigt haben!
- Telemediengesetz: Ihr Unternehmen bietet einen E-Mail-Newsletter an. Welche Angaben bereits in der Absenderadresse sowie der Kopf- und Betreffzeile sofort erkennbar sein müssen.
- Gewinnspiele, Bonusprogramme und andere Kundengewinnungs-Maßnahmen: Für CRM und Scoring eine Goldgrube, um an personenbezogene Daten neuer Kunden zu kommen. Wie Sie diesen Kollegen klar machen, warum diese Ideen aus datenschutzrechtlichen Gründen so nicht umsetzbar sind.
Und zwar ohne dabei als Bremser oder Störer anzuecken. Inklusive Checkliste „Personenbezogene Daten: richtige Erhebung“. Sie werden sehen, dass Sie Ihren Standpunkt mit dieser Checkliste viel leichter verteidigen können! | - In welchen Fällen der Betriebsrat bei Datenschutz und Datensicherheit am Arbeitsplatz mitbestimmen darf — und in welchen nicht
- So dokumentieren Sie die Wichtigkeit Ihrer Tätigkeit gegenüber der Geschäftsleitung: Lesen Sie in „Datenschutz aktuell“, wie Sie mit einem einzigen Blatt Papier Kompetenz und Engagement demonstrieren
| Sehen Sie hier, wie sich die Datenschutzbeauftragte Sabine Herfort aus Hamburg mit „Datenschutz aktuell“ den Arbeitsalltag leichter macht: Für diesen Inhalt ist der Macromedia Flash Player 8 erforderlich. Flash installieren Falls das Video nicht wiedergegeben wird, klicken Sie hier für die Audio-Version:   | Sie sparen sich lange Sucherei: Mit fertigen Praxistipps, Checklisten, Musterbriefen und Arbeitshilfen schaffen Sie sich die Probleme schnell wieder vom Hals |  | Sie können jederzeit ruhig schlafen: Sie kennen sämtliche Fallstricke der umfangreichen deutschen Datenschutz-Gesetzgebung... und wissen auch, wie Sie sich richtig absichern |  | Sie erfahren kurz und bündig, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen müssen: Ganz besonders in den Fällen, wenn sich die Gesetzgebung und die Meinung Ihrer Unternehmensleitung (oder der Aufsichtsbehörde) nicht decken |  | Sie sparen sich eine Menge Zeit, Ärger, Schäden oder sogar Geldbußen. Denn mit „Datenschutz aktuell“ können Sie jederzeit schriftlich belegen, dass Sie eine rechtlich vertretbare Lösung gefunden haben! |  | Klipp und klar: Ihre Rechte laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zeigen Sie sie Ihrem Arbeitgeber schwarz auf weiß — und dokumentieren Sie damit: So ist es rechtlich korrekt! |  | Sie können rechtssicher argumentieren: Z. B. Erläuterungen zu wichtigen Teilbereichen von Gesetzen; Urteile mit großen Auswirkungen; Pläne des Gesetzgebers ... |  | Sie machen sich Ihren Arbeitsalltag als Datenschutzbeauftragter einfacher: Z. B. mit fertig vorgegebenen Fallbeispielen zur Orientierung, Organisations-Methoden und praktischen Arbeitsmitteln für den Alltag ... |  | Sie bekommen in der Praxis 1:1 umsetzbare Lösungen. Denn jeder Beitrag in „Datenschutz aktuell“ wird von versierten Datenschutz-Experten verfasst |  | Sie setzen den Datenschutz im Betrieb rechtssicher durch ... auch ohne Weisungsrecht: Wir geben Ihnen Profi-Tipps an die Hand, wie Sie sich selber stärker in Projekte einbinden und das Thema Datenschutz im Unternehmen besser „vermarkten“ können | Wollen Sie wirklich auf diese Vorteile verzichten? Unter uns gesagt: Ich hätte in meiner Anfangszeit viel dafür gegeben, hätte ich damals eine solche Arbeitshilfe gehabt. Ja, ich bin mir 100%ig sicher: Wenn Sie mit „Datenschutz aktuell“ auch nur ein Problem lösen können, werden Sie bald nicht mehr darauf verzichten wollen. Und Sie haben nichts zu verlieren: Denn bevor Sie sich für „Datenschutz aktuell“ entscheiden, testen Sie erst einmal eine kostenlose Test-Ausgabe volle 30 Tage auf Ihrem eigenen Schreibtisch. Urteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht? Lassen Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse heute noch eine Probe-Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ kommen. Klicken Sie einfach auf diesen Button:

Und wie versprochen: Als Dankeschön für Ihren Gratis-Test erhalten Sie das Anti-Abmahnungs-1x1 für rechtssicher gestaltete Webseiten und E-Mails. Was nichts kostet, ist nichts wert? Falsch, denn Sie erhalten diese wertvollen Geschenke 1. die Gratis-Test-Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ und 2. das Anti-Abmahnungs-1x1 3. Das Präventionskit für Datenschutzbeauftragte deshalb, weil ich überzeugt bin, dass Sie auf „Datenschutz aktuell“ nicht mehr verzichten möchten. Probieren Sie’s aus – Sie und Ihr Unternehmen können nur gewinnen! Weitere Vorlagen, Checklisten und Muster finden Sie übrigens in unserer Online-Datenbank. Dieser Service steht Ihnen bereits in Ihrem Test-Zeitraum zur Verfügung. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie mit der Gratis-Ausgabe von „Datenschutz aktuell“. Außerdem können Sie mir in der Redaktionssprechstunde Ihre individuellen Fragen stellen, und erhalten garantiert eine Antwort. Ich freue mich, von Ihnen zu hören! Mit freundlichen Grüßen  Axel Saffran, Chefredakteur „Datenschutz aktuell“ P.S.: Sie üben die Funktion des Datenschutzbeauftragten nur neben Ihrer normalen Tätigkeit aus und haben für die damit verbunden Pflichten nur wenig Zeit? „Datenschutz aktuell“ ist genau dafür gemacht! Testen Sie es jetzt volle 30 Tage auf meine Kosten! P.P.S.: Auch kleinen und mittelständischen Betrieben drohen bei Nichterfüllung des Datenschutzes hohe Geldbußen von bis zu 250.000,00 €. Wollen Sie dieses Risiko wirklich eingehen? Schützen Sie sich davor mit „Datenschutz aktuell“. Sobald sich Änderungen ergeben, sobald dem Gesetzgeber wieder einmal eine „Gesetzes-Innovation“ zum Thema Datenschutz einfällt ... sind Sie informiert. Und können Ihre Pflichten und Vorgaben sofort erfüllen. Hier geht es zum risikolosen 30-Tage-Test. Hier klicken!
| Ja, auch ich möchte künftig alle Datenschutz-Fragen in wenigen Minuten wieder vom Tisch haben und will ab sofort ... |  | mehr Anerkennung für meine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter |  | meine Rechte als Datenschutzbeauftragter kennen und besser durchsetzen |  | mir mit fertig übernehmbaren Checklisten, Musterbriefen und Arbeitshilfen viel Zeit und Hickhack sparen |  | mich vor sämtlichen Fallstricken der deutschen Datenschutz-Gesetzgebung rechtzeitig schützen |  | mein Unternehmen im Datenschutz auf die sichere Seite bringen |  | rechtlich argumentieren – und das auch mit Gesetzes-Fundstellen belegen können |  | meinen Arbeitsalltag vereinfachen |  | meine Mitarbeiter von der Notwendigkeit des Datenschutzes überzeugen können | | Mit diesen 6 Geschenken machen Sie sich Ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter jetzt viel einfacher:
1. Gratis-Test: Ich erhalte die aktuelle Ausgabe kostenlos und ohne Risiko. Wenn ich von den Tipps aus „Datenschutz aktuell“ dauerhaft profitieren möchte, beziehe ich „Datenschutz aktuell“ regelmäßig (für günstige 19,95 € je Ausgabe + 1,50 € Porto zzgl. MwSt). |
| 2. Anti-Abmahnungs-1x1 für das rechtssicher gestaltete Impressum: Mit den praxiserprobten Muster-Erklärungen und der Checkliste Informationspflicht gelangen Sie Schritt für Schritt zum abmahnsicheren Internetauftritt. | | 3. Das Präventionskit für Datenschutzbeauftragte inklusive: - Die 15 meist genutzten Checklisten im Datenschutz, mit denen Sie Ihren Betrieb Datenschutz-sicher machen.
- den Leitfaden "Der betriebliche Datenschutzbeauftragte"
- sowie die wichtigsten Gesetzestexte als PDF: BDSG, TMG, TKG & Co.
|  | 4. Redaktionssprechstunde inklusive: 7 x 24 Stunden per E-Mail oder Fax erreichbar Ich habe das Recht, mich mit meinen individuellen Problemen rund um den Datenschutz an die Redaktion zu wenden. Hier werden meine Probleme ernst genommen und ich erhalte garantiert eine Antwort. | | 5. Download-Bereich: alle Arbeitshilfen zum Download Im Exklusivbereich auf der Produktseite kann ich mir nützliche Arbeitshilfen der aktuellen Ausgabe im praktischen Word-Format herunterladen. So erspare ich mir lästiges Abtippen. PLUS als Extra-Bonus: Auch die Arbeitshilfen, Checklisten, Musterbriefe und Vorlagen aller bereits erschienenen Ausgaben kann ich uneingeschränkt nutzen | | | 100 % Vertrauensgarantie für meinen GRATIS-Test | Ja, ich möchte jetzt am kostenlosen 30-Tage-Gratis-Test teilnehmen und „Datenschutz aktuell“ kennen lernen.
Bitte senden Sie mir deshalb die neueste Ausgabe von „Datenschutz aktuell“, die ich auf jeden Fall behalten darf, umgehend zu. Wenn ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Postkarte, Fax oder E-Mail genügt), erhalte ich 16mal pro Jahr die neueste Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ für nur 19,95 € zzgl. 1,50 € Porto und MwSt. pro Ausgabe. So bin ich immer auf dem aktuellen Stand. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist zum Ende eines Bezugsjahres möglich.
Über ganz akute Neuregelungen werde ich zudem bequem per E-Mail informiert. Hierzu erhalte ich eine gesonderte Bestätigungs-E-Mail. Erst wenn ich auf den Bestätigungs-Link klicke, werde ich Leser des kostenlosen E-Mail-Newsletters „Datenschutz-Ticker“. Diesen kann ich jederzeit abbestellen.
Und wie versprochen: Als GRATIS-Geschenk erhalte ich sofort nach dem Absenden dieser Testanforderung mein Anti-Abmahnungs-1x1 für rechtssicher gestaltete Webseiten und E-Mailings sowie das Präventionskit für Datenschutzbeauftragte als PDF zum Sofort-Download auf meinen PC. | |
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